Verkehrsunfall im Kreuzungsbereich. Erste Hilfe geleistet, Verkehrsregelung und auslaufende Betriebsstoffe abgebunden.

Auslösung BMA durch Wasserdampf.

Ölspur abgebunden und Beschildert.

Keine Feststellung.

Auslösen BMA durch Wasserdampf.

Wohnung geöffnet. Tragehilfe Rettungsdienst.

Absicherung Notfällung durch Forst.