Unbewachtes Nutzfeuer abgelöscht.

Gemeldeter Brand eines Mulchgerätes. Bei eintreffen kein Feuer. Maschine mit Wärmebildkamera kontrolliert.

Ausgelöste BMA durch Staubentwicklung bei Bauarbeiten. Vor Ort keine Erkundung möglich , weil Anlage vom Betreiber zurückgestellt wurde.

Ausgelöste BMA, vor Ort keine Feststellung.

Ausgelöste BMA durch Wasserdampf.